Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth kennt das Grundgesetz nicht!

Screenshot https://www.youtube.com/watch?v=CDpOhGNVqb4

MÜNCHEN – Seit wohl 30 Jahren betreibt Frau Roth Ausländerpolitik und Asylpolitik. Hier offenbart sie uns ihre Kenntnis vom für ihre Arbeit zentralen Art. 16a des Grundgesetzes:

Art. 16a